Horst Mahlers unglaublicher Paßentßug – und seine ausgezeichnete Antwort !

Horst Mahler .  Weidenbusch 13 .
14532 Kleinmachnow                                                       Weidenbusch 13
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                                                                                    Kleinmachnow, den 01.03.06
Herrn Dehne
c/o Gemeinde Kleinmachnow
Bereich Öffentliche Sicherheit
Adolf Grimme-Ring 10
14533 Kleinmachnow
            Sehr geehrter Herr Dehne,
ich fordere Sie auf, Ihre „paßbeschränkende Maßnahme“ vom 26. Januar 2006 sofort zurückzunehmen und mir den eingezogenen Paß unverzüglich wieder herauszugeben.
     Sie haben auf Weisung gehandelt, nicht aus eigenem Antrieb. Das ergibt sich aus Pressemeldungen. Andere wollen vom Zentralrat der Juden  in Deutschland die Lorbeeren einheimsen dafür, daß Sie durch Einziehung meines Reisepasses meine Bewegungsfreiheit eingeschränkt haben. Gehorsam gegenüber Ihren Vorgesetzten kann Sie aber    weder rechtfertigen noch entschuldigen.

Sie haben bei der Erfüllung des Ihnen gegebenen Auftrags schwere Fehler gemacht. Sie hielten es nicht für nötig, rechtliches Gehör zu gewähren. Die „Tatsachengrundlage“ für die „paßbeschränkende Maßnahme“ haben Sie einfach der Presse entnommen. Damit nicht genug haben Sie Tatsachen, die Sie für wesentlich hielten, einfach erfunden. Sie schreiben in Ihrem Bescheid: „Insbesondere wäre es mit der aus der deutschen Geschichte resultierenden herausgehobenen Verantwortung Deutschlands gegenüber dem Staat Israel nicht zu vereinbaren, wenn Sie als deutscher Staatsbürger im Ausland den Holocaust leugnen und damit eine Straftat begehen, deretwegen Sie bereits wiederholt verurteilt worden sind.“

     Sie scheinen nicht zu wissen, daß das Bestreiten des Holocausts im Iran nicht unter Strafe steht. Das Strafrecht der OMF-BRD gilt grundsätzlich nur für Taten, die im Inland begangen werden (§ 3 StGB). Auch bin ich nicht wegen „Leugnung des Holocausts“ verurteilt worden. Ich hatte im Verbotsprozeß gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands vor dem Bundes“verfassungs“gericht die Frage erörtert, warum Juden  zu allen Zeiten von allen Völkern, in deren Mitte sie in Erscheinung getreten sind, gehaßt wurden und noch gehaßt werden. Dafür hat mir die 22. große Strafkammer des Landgerichts Berlin  wegen „Volksverhetzung“ 9 Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung  zudiktiert. Gegen das Urteil habe ich Revision eingelegt, über die der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden hat.
    Sollte sich herausstellen, daß Sie Ihren Bescheid vom 26. Januar 2006 an Dritte – z.B. an die Presse – gelangen ließen, wären Sie wegen übler Nachrede oder gar wegen Verleumdung zur Verantwortung zu ziehen. Das ist jedoch ein untergeordneter Gesichtspunkt.
   Mit der „paßbeschränkenden Maßnahme“ stellen Sie sich absichtlich der Klärung der Frage entgegen, ob es den „Holocaust“, den die Judenheit behauptet, überhaupt gegeben hat.
    Vielleicht ist es noch nicht zu Ihnen durchgedrungen, daß die Führer der Weltjudenheit – insbesondere die Brüder Jacob und Nehemiah Robinson, „der König der Diaspora Juden“ Nahum Goldmann, der „Kaiser von Amerika“ Felix Frankfurter, Rabbi Wise und „die rechte Hand von Präsident Roosevelt“ Sam Rosenman – sich verabredet hatten, zwecks Festschreibung der von ihnen ersonnenen Geschichtslügen das „Internationale Militärtribunal“ für den „Nürnberger Prozess“ gegen die Führung des Deutschen Reiches ins Leben zu rufen.
   Die Holocaustjustiz der OMF-BRD steht in der Tradition der Scheingerichtsbarkeit, die mit dem Internationalen Militärtribunal der Siegermächte über das Deutsche Reich gekommen ist. Nicht Erkenntnis und Gerechtigkeit sind ihre Leitsterne, sondern die „Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten Nationen“ (US-Chefankläger Jackson)[1]  Das Wirken der OMF-Gerichte dient der Verschleierung der  Gewalt- und Willkürherrschaft  der Feinde des Deutschen Reiches.

Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs  hatten, als Deutschland völlig am Boden lag, die Macht und die Mittel dazu erlangt, die Geschichtsschreibung in ihrem Sinne zu bestimmen, die Deutschen als Verbrecher darzustellen und die Nachkriegs“ordnung“, d.h. die Weltherrschaft der Mammonisten  auf den von ihnen selbst erfundenen Geschichtslügen zu errichten.
Es ist ausgeschlossen, daß  unsere Feinde zu irgendeinem Zeitpunkt geneigt gewesen sein könnten, auf die Früchte ihres Sieges über das Deutsche Reich zu verzichten. Sie waren stets – und sind immer noch – entschlossen, diese Früchte zu bewahren und die Grundlagen ihrer Macht gegen Verlust zu schützen. Wer sein Reich auf Lügen erbaut hat, fürchtet nichts mehr als die Wahrheit, die es zum Einsturz bringt.

Deshalb sind die Gerichte der OMF-BRD auf dem Gebiet der Geschichtsschreibung – am öffentlichen Bewußtsein vorbei – ausdrücklich weiterhin an die Vorgaben der Siegermächte, d.h. an ihre Geschichtslügen, wie sie im Nürnberger Urteil gegen die Führung des Deutschen Reiches festgeschrieben sind,  gebunden worden.

In der erkennbaren Absicht, das Deutsche Volk abermals über seine Ohnmachtslage zu täuschen, hat die Regierung der OMF-BRD folgende Manipulation in Szene gesetzt: Im  Zwei-plus-Vier-Vertrag, der am 12. September 1990 unterzeichnet wurde, ist vollmundig die uneingeschränkte Souveränität der OMF-BRD verlautbart wie folgt:
  ARTIKEL 7
(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
   Fünfzehn Tage später wurde die Souveränitätsklausel in einer separaten „Vereinbarung“ vom 27./28. September 1990 wieder „eingesammelt“. Diese Vereinbarung hat folgenden Inhalt:
“Vereinbarung vom 27. / 28. 9. 1990”
1. (Suspendierung des sog. Deutschlandvertrags als Ganzes)
2. (Teilweise Suspendierung des sog. Überleitungsvertrags)
3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrags bleiben jedoch in Kraft: Erster Teil: (Einzelne Absätze aus den Artikeln 1 bis 5) Artikel 7 Absatz 1.
 Quelle: Bundesgesetzblatt II S. 1386
Artikel 7 Absatz 1 des “Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26.5.1952” sogenannter “Überleitungsvertrag” lautet wie folgt:
 (1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind
oder später (!!)  gefällt werden ,
bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten (!!) und Behörden demgemäß zu behandeln.

   Quelle: Bundesgesetzblatt Teil II (Internationale Verträge) 1955, Nr. 8, Bonn, 31. März 1955, “Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen”, Erster Teil u. a. Artikel 7 (S. 413)
Der Historiker, Bundeswehr-General a.D. Gerd Schultze-Rhonhof, erläutert diese Bestimmung wie folgt[2]:
Die Urteile des INTERNATIONALEN MILITÄRTRIBUNALS der Siegermächte in Nürnberg in den sog. Nürnberger Prozessen sind Urteile und Entscheidungen im Sinne des o. a. Artikel 7 (1).
Deutsche Kultusministerien und nachgeordnete Dienststellen sind Behörden im Sinne des o. a. Artikel 7 (1). Sie erlassen die Rahmenrichtlinien für die Lehre an den Universitäten und Schulen und lassen das Unterrichtsmaterial für die Unterrichtung zu, u. a. die Schulgeschichtsbücher.
Das INTERNATIONALE MILITÄRTRIBUNAL in Nürnberg war nach Artikel 19 seines Statuts vom 8.8.1945 nicht an Beweisregeln gebunden. Nach Artikel 20 desselben Statuts konnte der Gerichtshof Beweismaterial zulassen oder zurückweisen. So sind Gegenbeweise der Verteidigung in den Urteilsbegründungen des Gerichtshofs oft nicht berücksichtigt worden.
Die mit den Urteilen des Nürnberger Gerichts formulierten Urteilsbegründungen enthalten Sachdarstellungen zu den Ursachen des Zweiten Weltkriegs und zu den Handlungen deutscher Streitkräfte im Zweiten Weltkrieg. Diese Sachdarstellungen sind Teile der Urteile. Sie dürfen selbst bei Vorlage einer neuen, anderslautenden Beweislage nach Artikel 7 (1) nicht durch deutsche Gerichte und Behörden angezweifelt werden. Daran sind auch die Kultusministerien in Bezug auf die Schulbuchinhalte gebunden.
   Sie, Herr Dehne, wissen also, was Ihnen zugemutet wird. Im Bereich der Absicherung der  Holocaustlüge gegen die geschichtliche Wahrheit   sind Sie unmittelbar ausführendes Organ des Vernichtungswillens unserer Feinde.
   Bei der „Anwendung“ der „Gesetze“ der Bundesrepublik Deutschland ist stillschweigend vorausgesetzt, daß das Ergebnis niemals  die Interessen der Juden beeinträchtigen darf. Für den Bereich der Holocaustjustiz wird das sogar offen ausgesprochen.[3]
Das macht es erforderlich, hier kurz auf den Nürnberger Prozeß, diesen Schandfleck der Zivilisation, einzugehen:
Die Erfindung dieser Einrichtung wird Litauischen Juden, den Brüdern Jacob und Nehemiah Robinson zugeschrieben. Die Realisation bewirkte der Jüdische Weltkongreß. Dessen Präsident Nahum Goldmann, der „König der Diasporajuden“, feierte dieses Werk als „eine der größten Taten in der Geschichte der internationalen Gerechtigkeit und Moral.“[4]
Nahum Goldmann gibt einen Eindruck von dem Einsatz Jüdischer Kreise zur Durchsetzung dieser Idee. Er schreibt: „Der Jüdische Weltkongreß unter der Leitung der beiden Brüder Robinson hat große Energien auf die gedankliche und moralische Vorbereitung dieser Prozesse gewandt, und es gehört zu den Ruhmestaten der Roosevelt-Administration, daß sie unbeirrt diese Prinzipien akzeptiert und gegen manche Zweifel unter den Alliierten, vor allem in England, durchgesetzt hat.“[5]
Wie man sich das vorstellen darf, geht aus dem Bericht von Nahum Goldmann hervor[6].
„Es war in den Kriegsjahren, 1941/42, als aus Genf Nachricht über die Ver­nichtung der Juden in den Nazi-Lagern erhielten, und Wise hatte sich entschlossen, daß wir den Präsidenten sehen müßten, um darauf zu dringen, daß die Alliierten die Deutschen vor der Bestrafung nach dem Kriege und den Folgen ihrer brutalen Politik warnten. Wir ver­einbarten am Wochenende ein Treffen mit Rosenman[7] in der Villa, die er im Sommer in der Nähe von Roosevelts Besitz »Hode Park« bewohnte, um zu besprechen, was er am Montag in Washington dem Präsidenten vorschlagen sollte. Es war ein heißer Vormittag, und wir saßen auf der Veranda der Villa von Rosenman, ohne Jac­kett und Krawatte, als wir plötzlich das Signal hörten, das die Wa­gen, die den Präsidenten fuhren, zu geben pflegten, und merkten, daß Roosevelt zu Rosenman unterwegs war. Wir wollten schnell in unsere Röcke schlüpfen, doch sagte Rosenman, dies sei nicht nötig, da der Präsident auf Formalitäten keinen Wert lege. Gleich darauf hielt das Auto des Präsidenten vor der Veranda, und bevor wir noch etwas zum Gruße sagen konnten, bemerkte Roosevelt: »Wie interes­sant! Sam Rosenman, Stephen Wise und Nahum Goldmann sitzen und beraten, welche Order sie dem Präsidenten der Vereinigten Staa­ten geben sollen. Stellen Sie sich vor, welche Summen die Nazis zah­len würden, um ein Foto dieser Szene zu haben.« Wir begannen zu stottern, daß wir eine dringende Meldung aus Europa zu besprechen hätten, die Rosenman ihm am Montag vorlegen würde. Roosevelt winkte ab: »Es ist völlig in Ordnung. Montag werde ich von Sam hö­ren, was ich zu tun habe«, und er fuhr weiter.“
    Und an anderer Stelle äußert er sich über die Freuden der Machtausübung noch intimer:
„Verführen kann zur Passion werden. Wenn man eine Frau verführt, ist die Empfindung vielleicht etwas heftiger, aber einen Staatsmann für sich zu gewinnen, ist etwas ähnliches.“[8]
„Fast alle Präsidenten, während der Zeit, in der ich Amerika lebte – Roosevelt, Truman, Kennedy, Johnson und Nixon – ,hatten ihre ‚Hofjuden’, teils reiche Menschen, die die Präsidentschaftskampagne finanzieren halfen, teils politisch einflußreiche jüdische Führer. …. „[9]
    Eine herausragende Gestalt dieser Art, war Felix Frankfurter, dem „Roosevelt … auch persönlich sehr nahe stand“. Er war „jahrelang eine der einflußreichsten Persönlichkeiten in Washington“. Ihm wurde deshalb der Beiname „Kaiser von Amerika“ beigelegt..
„Viele seiner Schüler waren durch seine Empfehlung zu wichtigen Stellungen in der Roosevelt-Verwaltung gelangt.“ “ Frankfurter legte keinen Wert darauf, auf der vorderen Bühne zu agieren, um so mehr liebte er es, hinter den Kulissen Drähte zu ziehen.“ [10]
   Während die britische Regierung dafür plädiert hatte, die wichtigsten Mitglieder der deutschen Führung ohne weitere Umstän­de vom Leben zum Tode zu befördern – wenigstens 50 000 – , sollte auf Betreiben Stalins ein formales Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Auch die USA waren daran interessiert.
Nach internationalem Recht war es aber damals nicht möglich, Mi­litärs, die ihre Befehle befolgt hatten, zu bestrafen. Als Jacob Robin­son vorschlug, sie dennoch vor ein Tribunal zu stellen, erklärten ihn amerikanische Juristen des Obersten Gerichtshofes für verrückt und fragten, was denn diese nazistischen Offiziere so Außergewöhnliches getan hätten. Man könnte sich vorstellen, daß Hitler und vielleicht auch noch Göring vor Gericht kommen, aber doch nicht einfache Mi­litärs, die Befehle ausgeführt und sich als loyale Soldaten verhalten haben. Schließlich gelang es Robinson, den Richter am Obersten ame­rikanischen Gerichtshof, Robert Jackson, für sich zu gewinnen.
Robert Houghwout Jackson (1892–1954), ein enger Vertrauter des Prä­sidenten Franklin Delano Roosevelt, amtierte unter dessen Präsident­schaft von 1936 bis 1939 als stellvertretender Justizminister und 1940/41 als Justizminister. Er vertrat die Ansicht, daß das Nürnberger Tri­bunal »eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten Na­tionen« war.[11]
Jackson war am Ende des Krieges mit dem Auftrag nach Europa geschickt worden, die deutsche Alleinschuld am Zweiten Weltkrieg ein für allemal festzu­schreiben.
Im Auftrage Roosevelts fuhr Richter Samuel Rosenman Anfang April 1945 nach London, um ein gemeinsames Vorgehen gegen ›Kriegsver­brecher‹ zu beraten. Am 5. April 1945 plädierte der britische Lordkanz­ler Sir John Simon, Oberhaupt des britischen Rechtssystems, für eine summarische Tötung von Hitler und Konsorten ohne jede Art von Ge­richt. Auch der britische Generalstaatsanwalt Sir David Maxwell-Fyfe erklärte Rosenman, er sei »persönlich für die Methode der summari­schen Hinrichtung«.[12] Doch einen Tag später gab Simon bekannt, daß Washington »vor der Hinrichtung eine juristische Prozedur braucht«.[13]
    Offensichtlich hatten die Erfinder der Tribunals-Idee dem „Oberhaupt des britischen Rechtssystems“ inzwischen die Vorteile verdeutlicht, die ein höchstrangiges internationales „Judikat“ für die Kreierung von „Offenkundigkeiten“ zur Absicherung der Geschichtslügen bietet. Denn würde sich ein „Richter“ der OMF-BRD darauf berufen, daß 50.000 Nationalsozialisten von den Siegern erschossen worden seien und dadurch offenkundig sei, daß diese Mordopfer die ihnen vom Feind  angelasteten Greueltaten begangen haben? Wohl kaum. Ein „Richter“, der sich auf einen Mord als Beweis dafür berufen würde, daß der Ermordete ein todeswürdiges Verbrechen begangen habe, dieses Verbrechen „also“ offenkundig sei, würde vermutlich im Irrenhaus landen.
    Nach dem Tode von Roosevelt erhielt Jackson durch Rosenman im Auftrag des neuen Präsidenten Truman das offizielle Angebot, den Hauptankläger-Posten eines Sie­gertribunals zu übernehmen: Die ›Nazis‹ sollten erst einen fairen Pro­zeß bekommen – und dann gehängt werden (!). »Außerordentlich erfreut über das Angebot«, zögerte Jackson keinen Augenblick und sagte zu.[14]
Jackson hatte schon seit langem die These vertreten, daß im zwanzigsten Jahrhundert von Kriegen nach juristischen Begriffen des neunzehnten Jahrhunderts keine Rede mehr sein könne. Er war der Auffassung, daß es den USA mit ihrer »Führungsrolle in der Welt« gestattet sei, weltweit nach eigenem Ermessen in jede kriegerische Auseinandersetzung einzugreifen und entsprechend zu handeln. Er äußerte sich: um die „moralische Führerschaft der USA sicherzustellen“ sei er beauftragt, mit Hilfe des Militär-Tribunals nachzuweisen, daß „diese verdammten Deutschen die Alleinschuldigen am Krieg“ seien. „Wir brauchen einen Sündenbock, dem wir für lange Zeit alle Übel der Welt aufladen können.“ [15]
In den Beratungen zur Vorbereitung des Tribunals zerstreute Jackson  die von den europäischen Alliierten vorgebrachten Bedenken, die Angeklagten könnten gestützt auf Dokumente, die sie in Frankreich erbeutet hatten, beweisen, daß nicht das Deutsche Reich Schuld am Ausbruch des 2. Weltkrieges sei, daß vielmehr dieser Krieg den Deutschen aufgezwungen worden sei. Die Dokumente ergäben den Beweis, daß England, Frankreich und sogar die USA den Polen in ihrer starren Haltung Deutschland gegenüber den Rücken gestärkt hätten. Zweimal hätten die Polen als erste mobilisiert. Der polnische Marschall Rydz-Smigly hätte  im Juli 1939 öffentlich vor Thorner Offizieren erklärt, »Polen will den Krieg, und Deutschland wird ihn nicht verhindern können, selbst wenn es das wollte«. Und schließlich hätte Roosevelt 1941 praktisch den Krieg gegen Deutschland eröffnet. Die deutsche Kriegserklärung  sei nach den provokanten Aggressionen der USA gegen deutsche Schiffe und der Neutralitätsverletzung durch Waffenlieferungen an die Briten vollkommen legitim gewesen.[16] Das alles dürfe im Prozeß nicht zur Sprache kommen. Deutschland müsse als der Alleinschuldige gebrandmarkt und verurteilt, der Krieg in Europa als eine von Anfang an deutsche Aggression dargestellt werden.
Der spätere Chefberater der Ankläger für die USA, Brigadegeneral Telford Taylor, wandte ein, daß es wohl in einem fairen Prozeß nicht gelingen werde, „die absurde Behauptung von der deutschen Alleinschuld durchzubringen, eher werde das Gegenteil eintreten. Schließlich hätten die USA  Hitler in die Polenfalle getrieben, aus der er nicht mehr herauskam. Die totale Vernichtung des Deutschen Reiches sei eine zwischen Churchill und Roosevelt von Anfang an beschlossene Sache gewesen.
Jackson reagierte darauf mit der Bemerkung: „Wer spricht hier von einem fairen Prozeß? Natürlich werden die Deutschen versuchen, die Alliierten anzuklagen, eine Politik verfolgt zu haben, die den Krieg erzwungen hat. Das erwarte ich in Kenntnis der sichergestellten Dokumente des Auswärtigen Amts, die alle zum selben Schluß kommen: ‚Wir haben keinen Ausweg: Wir müssen kämpfen; wir sind eingekreist; wir werden erdrosselt.’“ Es wäre deshalb katastrophal, wenn dieser Prozeß in eine Diskussion über die politischen und wirtschaftlichen Ursachen des Krieges geraten würde. Daraus könnte “sowohl in Europa, als auch in Amerika, unendlicher Schaden entstehen.“
Taylor folgerte: „Daraus ergibt sich, daß die Kriegsschuldfrage während des Prozesses unbedingt vermieden oder abgeblockt werden muß.“ Das sei  aber nur möglich, wenn es Jackson gelinge, als Gesetzgeber die Spielregeln eines perfekten Prozesses selbst aufzustellen und eine Diskussion über die Kriegsursachen vor dem Tribunal schlicht zu verbieten.[17]
Jackson machte sich diese Richtlinie zu eigen. Er faßte zusammen: „Wenn sämtliche Dokumente und Aussagen in dieser Richtung vom Gericht als irrelevant oder unerheblich zurückgewiesen werden, kann nichts von der Kriegspolitik der Westmächte, Polens oder der UdSSR zur Sprache kommen.“
Taylor drückte den Gedanken in einem Bild aus: „Das Haifischbecken der europäischen Politik der Zwischenkriegszeit muß als ein Karpfenteich erscheinen, in dem sich ein einziger böser Hecht herumgetrieben hatte.“
Welches Jackson kommentierte: „Und dieser Hecht, natürlich Hitler, muß bis zum Ende des Prozesses zu einem riesigen Killerhai mutieren, der alle kleinen Fische zu verschlingen drohte und die Weltherrschaft anstrebte.“ Er sicherte zu, in diesem Sinne am 6. Juni 1945 Präsident Truman einen Bericht vorzulegen, in dem die  neuen „Rechtsbegriffe“ und der Plan für den Prozeßverlauf dargelegt werde. Anschließend sollte  in London mit den Juristen der übrigen Mächte ein gemeinsamer Plan ausgearbeitet werden. [18]
Diese Konferenz fand vom 26. Juni bis 8. August 1945 in London statt. Der französische Völkerrechtler Prof. Dr. Gros legte dar, daß Angriffskriege  keine kriminelle Verletzung des Völkerrechts darstellten. Falls „aber Krieg als eine kriminelle Tat von Individuen aufgefaßt werde“, so werde damit das Recht gebeugt. In Trainins (des an der Konferenz teilnehmenden sowjetischen Völkerrechtlers) neuestem Buch heiße es, ein Angriffskrieg sei „im Sinne der Besprechungen vor dem Völkerbund zwar als internationales Verbrechen anzusehen“, für das Schadenersatz geleistet werden müsse, es ziehe jedoch keine strafrechtlichen Folgen nach sich. Man dürfe daher eine kriminelle Bestrafung auch nicht erfinden.  Trainin wäre gerne zu einem anderen Ergebnis gelangt, sei  aber, wie er sagte, zu der Schlußfolgerung gekommen, daß ein Angriffskrieg nicht strafbar sei. Auch die Erklärung der Jalta-Konferenz vom Februar 1945 erwähne nicht das Verbrechen des Angriffskrieges.[19]
Auf diese Ausführungen reagierte Jackson mit großem Unmut. Die USA hätten einen totalen Krieg geführt und sich immer nur dann um das alte Völkerrecht gekümmert, wenn sie Vergeltungsmaßnahmen der Gegenseite zu befürchten hatten. Als Sieger könne sie  jetzt niemand hindern, neue Maßstäbe im Interesse der Alliierten zu setzen. Er  habe deshalb einen eigenen Entwurf mit folgenden Schwerpunkten der Anklagen ausgearbeitet: »Angriffskrieg, Invasion, Angriff in Verletzung von Völkerrecht und von Verträgen sowie Krieg als Instrument nationaler Politik«. Kriegsverbrechen habe er dagegen nur am Rande berücksichtigt.
Im weiteren Verlauf der Erörterungen erklärte er: “Was die Anklagepunkte betrifft, so sind die USA besonders daran interessiert, den Straftatbestand des Angriffskrieges zu schaffen, um dadurch die gesamte deutsche Kriegführung als illegal darzustellen. Denn während des Krieges  habe ich dem Präsidenten Roosevelt gewisse Maßnahmen vorgeschlagen, die völkerrechtlich nur mit der These zu rechtfertigen waren, daß Deutschlands Krieg ungesetzlich ist. Zur Rechtfertigung dieser Maßnahmen haben die USA ein besonderes Interesse, die Illegalität des deutschen Krieges gerichtlich festzustellen.[20]
    Der Vertreter Frankreichs, Appellationsgerichtsrat Robert Falco, gab zu bedenken: „Damit würde der Gerichtshof  die Deutschen für etwas bestrafen, was man  auch den Alliierten vorwerfen könne. Wie könne man einen Prozeß gegen das Völkerrecht führen, in dem Verletzung von Völkerrecht angeprangert und bestraft würden? Es sei  doch damit zu rechnen, daß man den Alliierten in allen Fällen das ‚Du auch!’ an den Kopf werfe!  und Richter aus neutralen Staaten dann den Prozeß platzen lassen. Schließlich solle es ein internationales Tribunal werden.“
    Hier ließ Jackson die Maske fallen. „Sie müssen verstehen“, erwiderte er,  daß es sich nicht einfach um ein internationales Tribunal handeln wird, sondern um ein Militär-Tribunal. Und über dessen Zusammensetzung bestimmen einzig und allein nur wir. Die Richter werden nur von Staaten gestellt, die im Krieg eine Partei gewesen sind. Wir sind also gleichzeitig Schöpfer der Gerichtsverfassung, der Strafrechtsnormen, Ankläger und Richter. Im Prozeß haben weder die Angeklagten noch die Zeugen ein Recht auf freie Aussagen. Vielleicht mit Ausnahme des Reichsmarschalls Hermann Göring.
Prof. Gros warf hier ein:  „Wenn Gesetzgeber, Staatsanwalt und Richter die gleichen Personen sind, dann wird man allein aus dieser Tatsache einen entscheidenden Einwand gegen das Urteil herleiten können. In jedem mir bekannten Rechtssystem wäre ein solche Konstruktion unmöglich.“  und er stellte wiederholt die Frage:“ Aber »wie können Männer, die keine kriminellen Straftaten begangen haben, dennoch angeklagt und verurteilt werden? Wir Franzosen denken, daß es politisch wünschenswert wäre, aber Völkerrecht ist das nicht!«[21]
Jackson konnte dem nichts anderes entgegensetzen als eine zynische Verneinung des Rechts, indem er erklärte: »Ich gebe zu, daß zu unserer Unterstützung das Völkerrecht unbestimmt und schwach ist. Wir müssen einfach erklären, daß sie persönlich verantwortlich sind.«
Prof. Gros konnte dem nicht folgen. Er warf ein:  »Was den deutschen Führern vorzuwerfen ist, kennt man doch seit langer Zeit. Dennoch hat bisher niemand solche Taten zu kriminellen Völkerrechtsverletzungen erklärt. Wenn das jetzt geschieht, so ist das ein Fall von Ex-post-facto-Gesetzgebung.«
Jackson beeindruckte das nicht.  „Richtig!“ – erwiderte er –  „Aber gerade deshalb müssen Erörterungen über Prinzipien des Völkerrechts im Gerichtshof auf ein Minimum beschränkt werden.«
    Hier mischte sich Generalstaatsanwalt Maxwell-Fyfe, der Vertreter Großbritanniens ein: : »Was wir bei diesem Verfahren abschaffen wollen, ist die Diskussion darüber, ob die Handlungen Verletzungen des Völkerrechts sind oder nicht. Wir erklären einfach, was das Völkerrecht ist, so daß es keine Diskussion geben wird, ob es Völkerrecht ist oder nicht.«
Die Quintessenz zog  Jackson wie folgt: „Sehr richtig, schließlich befinden sich die Alliierten technisch immer noch in einem Kriegszustand mit Deutschland, obwohl die politischen und militärischen Einrichtungen des Feindes zusammengebrochen sind.  Der geplante Militärgerichtshof stellt nur eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten Nationen dar. Als Sieger sehen wir es als unser gutes Recht an, jedes im Besitz der Verteidigung befindliche Dokument und jeden Zeugen, der etwas für uns Ungünstiges beweisen könnte, sorgfältig vor dem Gericht und vor der Gegenseite geheimzuhalten«.
   Prof. Gros: „Wir stellen damit die europäische Gerichtstradition auf den Kopf. Es geht uns also nicht um die Wahrheitsfindung, sondern nur um den juristischen Sieg.“
Jackson:  „Richtig! Und da alle Vorteile auf unserer Seite liegen, ist unser Triumph vor Gericht bereits so gut wie sicher.
    Es ging und geht also um den Triumph der Gewalt über das Recht, veranstaltet von Verbrechern, die sich Richterroben angezogen haben.
Am 8. August 1945 endete die Londoner Konferenz mit dem »Abkom­men über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse« und dem Statut für diesen Gerichtshof, wel­ches dem Abkommen beigefügt wird. Die geheimen Protokolle der Londoner Sitzungen wurden in rechtswidriger Weise erst vier Jahre später als Report of Robert H. Jackson veröffentlicht. Wären sie bereits 1945 bekannt gewesen, hätte das in einem nach angelsächsi­schen Prinzipien geführten Verfahren zu einem sogenannten »mistrial« geführt, d. h., die Richter hätten, sobald sie von diesen Besprechungen wußten – sie wußten es !! – den Prozeß abbrechen oder einen neuen anberaumen müssen. Ein bereits gefälltes Urteil wäre zu kassieren gewesen. Die Richter, die an den Londoner Besprechungen teilgenom­men hatten, wären verpflichtet gewesen, sich als befangen zu erklären und zurückzutreten, aber sie taten es nicht. [22]

 

  [Die genaueren Quellennachweise sind dem Buch von Hans Meiser „Das Tribunal“ zu entnehmen, von dem ein Computerausdruck diesem Antrag  beigegeben ist.]
Vergegenwärtigt man sich die Tatsache, daß das Internationale Militärtribunal nichts anderes war als ein Mordkonsortium der Sieger, so wird klar, daß die Vereinbarung vom 27. / 28. 9. 1990 in Verbindung mit Art. 7 (1) Überleitungsvertrag der Gipfel der Infamie gegenüber dem Deutschen Volk ist.
Die „Richter“ von Nürnberg haben mit ihren Todesurteilen nur die Mitglieder der Reichsführung ermordet. Jetzt liefert die Vereinbarung vom 27./28. September 1990 das ganze Deutsche Volk erbarmungslos „für alle Zeiten“ der „Auschwitzkeule“ aus, mit der die Feinde die Seele des Deutschen Volkes morden.
Daß von der von Gerichten der OMF-BRD behaupteten „Offenkundigkeit des Holocausts“ keine Rede sein und das mit  diesem Kampfbegriff gemeinte Geschehen nicht bewiesen werden kann, ist aus dem hier beigefügten Buch von Germar Rudolf „Vorlesungen über den Holocaust- Strittige Fragem im Kreuzverhör“, Castle Hill Publishers, PO Box 118, Hastings, TN34 3ZQ, UK, April 2005, zu ersehen.
   Herr Dehne, Sie verstehen jetzt vielleicht die Panik, mit der die Weltjudenheit auf die Ankündigung von Präsident Ahmadineschad reagiert, daß im Iran eine wissenschaftliche Kommission zur Untersuchung der Holocaustthese ins Leben gerufen werden solle.
   Wenn – wie Sie schreiben – meine Teilnahme an der von Iranischer Seite geplanten Konferenz „erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland“ gefährden würde, so ist damit über die Bundesrepublik Deutschland alles schon gesagt, was zu sagen ist. Diese wird zusammen mit dem Grundgesetz an dem Tage untergehen, „an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ (Artikeö 146 Grundgesetz). Es wird der Tag sein, an dem das Deutsche Volk durch seine Reichsordnende Versammlung die Geschichtslügen der Feinde des Deutschen Reiches förmlich zurückweisen und sich für souverän erklären wird. Dieser Tag kommt schneller als Sie, denken. Die Konferenz von Teheran wird das Ende der Bundesrepublik gewaltig beschleunigen, denn diese ist auf der Lüge errichtet, die in Teheran zerschmettert werden wird, die Holocaustlüge.
   Ich weise Sie abschließend darauf hin, daß das Deutsche Reich fortbesteht. Seine Gesetze sind wirksam. Diese können jedoch noch nicht durchgesetzt werden, weil die Fremdherrschaft die dafür erforderlichen Maßnahmen in völkerrechtswidriger Weise  mit Gewalt verhindert. Ihre Handlungsweise wird nach Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches als Landesverrat zu ahnden sein.
Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Horst Mahler
[1] Protokolle des Nürnberger Prozesses Bd. XIX S. 440)
[2]  Gerd Schultze‑Rhonhof, DER KRIEG, DER VIELE VÄTER HATTE Der lange Anlauf zum Zweiten Weltkrieg, OLZOG‑Verlag, München 2003 (Seiten 12f)
[3]  Stefan Huster in der Neuen Juristischen Wochenschrift (Heft 8/1996 S. 487 ff.) und Winfried Brugger im Archiv des öffentlichen Rechts, Band 128 (2003) S. 372 [403].
[4] Nahum Goldmann, Staatsmann ohne Staat, Kiepenheuer & Witsch, Köln 1970, S. 271 und 273
[5] Nahum Goldmann a.a.O. S. 273
[6] Nahum Goldmann, Mein Leben USA-Europa-Israel, Verlag Langen Müller, München 1981, ISBN 3-7844-1920-8, S. 116
[7] der Jude Sam Rosenman war der von dem Jüdischen Prof. Felix Frankfurter  (genannt „Kaiser von Amerika“) dem US-Präsidenten ins Nest gesetzte Chefberater
[8] Nahum Goldmann, Das Jüdische Paradox, Köln 1978, S. 151
[9]  Nahum Goldmann, Mein Leben  – USA, Europa, Israel“, Langen Müller Verlag,  München 1981, S. 93
[10] a.a.O. S. 95
[11] Protokolle des Nürnberger Prozesses, Band XIX, S. 440.
[12] Memorandum über ein britisch-amerikanisches Treffen am 5. April 1945 (PROfile LCO.2/2980).
[13] Simon an Rosenman, 6. 4. 1945 (PRO file LCO. 2/2981).
[14] Jacksons Tagebuch vom 27. 4. 1945 (Library of Congress, Manuscript Division, R. H. Jackson papers, box 95).
[15] Meiser, Hans, Das Tribunal, Grabert Verlag, Tübingen 2005, ISBN 3-87847-218-8 S. 18
[16] Meiser S. 19
[17] Meiser S. 21
[18] Meiser S. 21
[19] Meiser S. 31
[20] Meiser S. 35 f.
[21] Meiser S. 36
[22] Meiser 35 ff.S.